Wanderfreunde Klingen

1967 e.V.


Sportheim WF Klingen



Konditionen für die Sportheimbenutzung

Für die Nutzung des Sportheims fallen grundsätzlich keine Mietkosten an,
im Gegenzug sind die Getränke vom WF Klingen zu beziehen.
Ausgenommen von dieser Vorgabe sind Wein und Spirituosen.
Allerdings ist ein Mindestumsatz von 200€ zu erzielen, ansonsten muss der Differenzbetrag bezahlt werden.
 

Vereinsmitglieder erhalten auf die unten aufgeführten Getränkepreise einen Rabatt von 20 %.

Es besteht die Möglichkeit für 50 € eine stärkere Musikanlage als die fest installierte Musikanlage zu nutzen.

Ebenso kann die fest installierte Lichtanlage für eine Gebühr von 50 € genutzt werden.

Die im Sportheim vorhandenen Geschirrtücher und Tischdecken dürfen verwendet werden, müssen aber nach dem Fest gewaschen und gebügelt (Tischdecken) zurückgebracht werden.

Das Sportheim ist im Anschluss an die Nutzung zu reinigen. (Küche, Theke, Toiletten, Gang, Böden, und Außenbereich)

Wird das Sportheim besenrein an den Verein übergeben, wird eine Endreinigungspauschale von 30 € fällig.

Mit Ausnahme des Geschäftszimmers dürfen alle Räumlichkeiten des Erdgeschosses genutzt werden.


Getränkepreise


Mineralwasser

0,70 l

2,10 €

Cola

1,0 l

4,60 €

Spezi

0,5 l

2,30 €

Apfelschorle

0,5 l

2,30 €

Orangensaftschorle

0,5 l

2,30 €

Zitronenlimonade

0,5 l

2,30 €

Pils

0,33 l

2,10 €

Bier (Hell, Radler, Dunkel)

0,5 l

2,70 €

Weizen (Hell, Leicht, Dunkel, A.-frei)

0,5 l

2,90 €